Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GELTUNGSBEREICH
a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
b. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB Bedingung wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
c. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS
a. Wir freuen uns über Ihre Buchung im Hotel Deutschherrenhof. Mit Bestellung / Buchung von Zimmern, Räumen, Arrangements (Pauschalen) oder sonstigen Leistungen kommt nach mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Rückbestätigung des Hotels ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zwischen Ihnen (dem Gast) und dem Hotel Deutschherrenhof zustande. Alle weiteren durch das Hotel angeforderten Rückbestätigungen dienen ergänzend der internen Planung und sind für den Vertragsschluss nicht maßgeblich.
b. Sollte es sich um eine Bestellung / Buchung für mehrere Gäste handeln, so haftet der Besteller für alle von ihm angemeldeten Gäste / Teilnehmer und für sämtliche aus diesem Vertrag begründeten Verbindlichkeiten.
c. Sollte die Reservierungsbestätigung des Hotels in einem oder mehreren Punkten von Ihrer Bestellung / Buchung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern Sie (der Gast) nicht unverzüglich widersprechen, spätestens jedoch mit Check-In (Annahme der Leistungen).
d. Sollte die Buchung über einen Vermittler (z.B. Reiseportale wie HRS.de oder booking.com) getätigt werden, erfolgt die Bestätigung des Vermittlers gegenüber dem Gast ausschließlich hilfsweise. Die Buchung kann vom Hotel Deutschherrenhof aus wichtigem Grund zurückgewiesen werden (Überbuchung, falsche Raten, etc.).
e. Wird für eine Reservierung / Buchung vom Hotel Deutschherrenhof eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage / Rückbestätigung gegenstandslos.

III. AN- UND ABREISE
a. Der Zimmerbezug (Check-In) ist ab 15.00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe (Check-Out) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
b. Sollten Sie nach 11.00 Uhr abreisen wollen (Late-Check-Out), bitten wir Sie um Anfrage an der Rezeption. Sofern das Hotel Deutschherrenhof dem Late-Check-Out zustimmt, ist bei Abreise bis 18.00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18.00 Uhr der volle Übernachtungspreis einer Verlängerungsnacht zu zahlen. Wir bitten Sie bei reservierten Zimmern um Anreise bis spätestens 18.00 Uhr. Sollte vorab keine Spätanreise nach 18.00 Uhr mitgeteilt werden, oder Ihre Reservierung nicht ganz oder teilweise vorausbezahlt sein, so kann das Hotel Deutschherrenhof über die Zimmer anderweitig verfügen.

IV. LEISTUNGEN
a. Dauer und Umfang der vertraglichen Leistungen des Hotels Deutschherrenhof ergeben sich aus den Angaben der jeweils gültigen Preisliste, der Homepage des Hotels Deutschherrenhof oder den getroffenen Vereinbarungen. Von der gültigen Preisliste abweichende Vereinbarungen müssen zwischen Ihnen (dem Gast) und dem Hotel erfolgen und vom Hotel schriftlich rückbestätigt worden sein. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preise ihre Gültigkeit.
b. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Angebote, die postalisch, per E-Mail oder Fax übermittelt werden, haben eine maximale Gültigkeit von 7 Tagen.
c. Unsere Verwöhn-Halbpension umfasst ein Frühstück in Buffetform und ein Drei-Gang-Wahlmenu zum Abendessen. Nach Möglichkeit bietet das Hotel Deutschherrenhof auf Wunsch des Gastes auch ein Mittag- statt eines Abendessens an.
d. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, noch auf Minderung zu. Dies gilt auch für anteilige Rückvergütungen.
e. Die in der aktuellen Preisliste oder in sonstigen Listen und Bestätigungen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe/Tourismusabgabe/Beherbergungssteuer.
f. Sollte nach Vertragsabschluss eine Erhöhung der MwSt. erfolgen, müssen wir diese Erhöhung weiterberechnen. Insofern zwischen Vertragsabschluss und Anreisedatum mehr als 6 Monate liegen, behalten wir uns darüber hinaus vor, Preisänderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen.

V. ZAHLUNG
a. Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen muss 16 Wochen vor Anreise die Zimmeranzahl bestätigt werden. 5 Wochen vor Anreise wird eine Teilrechnung von 50% des Gesamtbetrags als Garantie dem Besteller zugesandt. Die Restzahlung ist spätestens bei Abreise zu leisten, insofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Besteller und dem Hotel Deutschherrenhof besteht.
b. Sollte vom Hotel Deutschherrenhof keine andere (Voraus-)Zahlung erbeten worden sein, ist der Gesamtbetrag Ihrer Buchung / Reservierung bei Ihrer Abreise fällig.
c. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 5 Tagen kann das Hotel Deutschherrenhof eine Zwischenrechnung erstellen.
d. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel Deutschherrenhof vorbehalten.
e. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so ist er dennoch zur Zahlung der gebuchten / bestätigten Gesamtleistung verpflichtet. Ausnahmen hiervon sind ausgeschlossen; außer der Gast weist nach, dass das Hotel Deutschherrenhof eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
f. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist Zeltingen-Rachtig. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
g. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.

VI. STORNIERUNGEN UND GEBÜHREN
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind zu folgenden Konditionen möglich:
a. bei Einzelreisenden bis 9 Personen
Bis 48 Stunden vor Anreise (spätestens 18:00 Uhr) - kostenfreie Stornierung
Anschließend - 80% des Gesamtbetrages 
Bei Nichtanreise - 100% des Gesamtbetrages   
b. Gruppenreisen ab 10 Personen
Bis zum 50. Tag vor Anreise kostenfreie Stornierung der gesamten Gruppe
Bis zum 30. Tag vor Anreise - 50 % des Gesamtbetrages  
Bis zum 14. Tag vor Anreise - 80 % des Gesamtbetrages
Anschließend - 100 % des Gesamtbetrages  
Ein Anspruch auf die kostenfreie Stornierung einzelner Zimmer einer Gruppenbuchung besteht nicht. Das Hotel Deutschherrenhof kann diese jedoch in Einzelfällen gewähren.
c. Veranstaltungen ab 10 Personen
Bis 4 Wochen vor Anreise bzw. Beginn der Veranstaltung kostenfrei
Bis zum 20. Tag vor Anreise / Beginn - 20 % des Gesamtbetrages
Bis zum 10. Tag vor Anreise / Beginn - 80 % des Gesamtbetrages
Bis 3 Tage vor Anreise / Beginn - 90 % des Gesamtbetrages
Anschließend – 100 % des Gesamtbetrages

VII. HAFTUNG
a. Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel Deutschherrenhof ohne Verschuldensnachweis für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
b. Bei Schlüsselverlust durch den Gast bzw. Vertragspartner haftet dieser für den Austausch der Schließanlage.
c. Bei einem durch den Gast bzw. Vertragspartner ausgelösten Fehlalarm haftet dieser für alle dem Hotel hieraus entstehenden Schäden (Feuerwehr- und Personaleinsatz, etc.).
d. Für mitgebrachte oder gelieferte Speisen (z.B. Hochzeitstorten) sowie mitgenommene Speisen aus dem Restaurant können wir keinerlei Haftung übernehmen.
e. Das Hotel Deutschherrenhof haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner gegenüber nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt insbesondere Hochwasser unmöglich wird. Das Hotel Deutschherrenhof bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
f. Das Hotel Deutschherrenhof haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen der §§ 701 f BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen nicht, es sei denn, das Hotel Deutschherrenhof oder sein Personal trifft ein nachweisbares Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel Deutschherrenhof gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung überlassen.
g. Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem vom Hotel Deutschherrenhof bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung auf Schäden, die nachweislich durch Mitarbeiter des Hotels verursacht werden.
h. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotels Deutschherrenhof ist ausgeschlossen.

VIII. KÜNDIGUNG
a. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel Deutschherrenhof ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
b.Hat das Hotel Deutschherrenhof begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine geplante Gast- Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, kann das Hotel das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen.
c. Der Anspruch des Hotels Deutschherrenhof auf die vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen trotz außerordentlicher Kündigung bestehen.
d. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Hotels gilt ebenfalls bei höherer Gewalt oder innerer Unruhen.

IX. GUTSCHEINE
Gutscheine sind einlösbar, sobald die entsprechende Zahlung auf dem Geschäftskonto des Hotels Deutschherrenhof eingegangen ist. Der Original-Gutschein ist bei Anreise vorzulegen. Das Hotel kann bei fehlender Vorlage die Leistung verweigern.

X. SONSTIGES
a. Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch das Hotel Deutschherrenhof zulässig.
b. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels Deutschherrenhof und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In den Wellnessbereich, sowie weitere gekennzeichnete Bereiche, dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
c. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art, kann der Gast hieraus nicht herleiten. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Erstattung der Versandkosten nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
d. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel Deutschherrenhof ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
e. Insofern Ausflüge, Transfer-, Schiffs- und Busfahrten oder weitere Leistungen (z.B. Wellnessbehandlungen) von einem Dritten im Auftrag des Hotels Deutschherrenhof erbracht werden, haftet Dieser dem Gast gegenüber gemäß seiner jeweiligen AGB bzw. gültiger rechtlichen Bestimmungen. Die Haftung des Hotels Deutschherrenhof ist in diesem Fall ausgeschlossen.
f. Bei Veranstaltungen im Hotel Deutschherrenhof ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um den üblichen Tischschmuck handelt.
g. Bei Anmeldung von mehreren Personen sowie bei Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel Deutschherrenhof bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltungsbeginn die Anzahl und ggf. Teilnehmernamenslisten zu senden. Politische Veranstaltungen sind bei der Anfrage deutlich zu kennzeichnen.
h. Die Kommunikation und Bewerbung von Reisen, die mit einem Aufenthalt im Hotel Deutschherrenhof verbunden sind, bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der jeweiligen Werbemaßnahme durch das Hotel.

XI. ALLGEMEINES
a. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels (Zeltingen-Rachtig) als vereinbart.
b. Sollte eine der genannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine, ihr möglichst nahe kommende, wirksame Regelung in Kraft.

STAND: 17.02.2022