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Tourismusabgabe

in der Gemeinde Zeltingen-Rachtig

Liebe Gäste,

wir möchten Euch darauf hinweisen, dass ab dem 01. April 2022 in der Gemeinde Zeltingen-Rachtig eine Tourismusabgabe in Höhe von 2 Prozent zzgl. MwSt. auf den reinen Übernachtungspreis erhoben wird. Der Deutschherrenhof fordert diese bei seinen Gästen ein und leitet die Abgabe an die Gemeinde Zeltingen-Rachtig weiter. Dort dient sie der touristischen Infrastruktur der Gemeinde wie bspw. dem Ausbau der Rad- und Wanderwege sowie vieler weiterer Angebote für die Gäste in der Gemeinde. 

Die Tourismusabgabe wird bei Check-Out vor Ort berechnet.

Ausgenommen sind: 

  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre
  • Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 beträgt oder die das Merkzeichen „H“ besitzen und Begleitperson (jeweils mit Nachweis)
  • Geschäftsreisende (Formular s.u.)

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Rezeptionsteam gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Euren Besuch im Deutschherrenhof! 

TOURISMUSABGABESATZUNG DER GEMEINDE ZELTINGEN-RACHTIG

Formular Für Geschäftsreisende