Tourismusabgabe
in der Gemeinde Zeltingen-Rachtig
Liebe Gäste,
wir möchten Euch darauf hinweisen, dass ab dem 01. April 2022 in der Gemeinde Zeltingen-Rachtig eine Tourismusabgabe in Höhe von 2 Prozent zzgl. MwSt. auf den reinen Übernachtungspreis erhoben wird. Der Deutschherrenhof fordert diese bei seinen Gästen ein und leitet die Abgabe an die Gemeinde Zeltingen-Rachtig weiter. Dort dient sie der touristischen Infrastruktur der Gemeinde wie bspw. dem Ausbau der Rad- und Wanderwege sowie vieler weiterer Angebote für die Gäste in der Gemeinde.
Die Tourismusabgabe wird bei Check-Out vor Ort berechnet.
Ausgenommen sind:
- Kinder bis einschließlich 13 Jahre
- Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 beträgt oder die das Merkzeichen „H“ besitzen und Begleitperson (jeweils mit Nachweis)
- Geschäftsreisende (Formular s.u.)
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Rezeptionsteam gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Euren Besuch im Deutschherrenhof!
TOURISMUSABGABESATZUNG DER GEMEINDE ZELTINGEN-RACHTIG
Formular Für Geschäftsreisende